Eine Zeitreise durch die letzten 75 Jahre

GHB - Personaldienstleister im Hamburger Hafen

Seit 1951 stellt der Gesamthafenbetrieb (GHB) den Hafenbetrieben einen Pool von Hafenarbeiter:innen für den Hafenumschlag bereit und gleicht so die täglichen Bedarfsschwankungen in den Hafeneinzelbetrieben aus. Das flexible Personal des GHB ermöglicht es den Unternehmen im Hafen, ihren eigenen Betrieb mit der benötigten Menge an qualifiziertem Personal aufrecht zu erhalten. Die Beschäftigten des GHB arbeiten aufgrund von Satzung und Gesetz in festen, tariflich abgesicherten Arbeitsverhältnissen entsprechend der Mitarbeiter:innen der Hafeneinzelbetriebe. 

Ein paritätisch besetzter Vorstand aus Vertreter:innen der Hafenwirtschaft des Hafen Hamburgs und der Gewerkschaft ver.di leitet den GHB. Für die Verwaltungstätigkeiten wurde die GHBG gegründet, die über einen Aufsichtsrat aus der Hafenwirtschaft kontrolliert wird. Als Non-Profit-Unternehmen wird der GHB von seinen Kunden finanziert. Bei fehlender Beschäftigung der Mitarbeiter:innen tritt der Hafenfonds ein. Darüber hinaus ist der Hafenfonds verantwortlich für die Ausbildung der Gesamthafenarbeiter:innen. Heute arbeiten knapp 1.000 gewerblich Beschäftigte und rund 120 Unständige beim GHB, ebenso wie ca. 30 kaufmännische Mitarbeiter:innen bei der Verwaltungsgesellschaft GHBG.

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Anfänge

Die Gründung des Hafenbetriebs-Vereins

Ende des 19. Jahrhunderts waren die Arbeitsverhältnisse im Hafen sozialunverträglich. Einer kleinen Anzahl an festen Mitarbeiter:innen, sogenannten Vizen, deren Aufgabe in der Anheuerung von Arbeitssuchenden war, stand eine große Anzahl an unständig beschäftigten Tagelöhner:innen ohne jeglichen sozialen Schutz gegenüber. Diese suchten täglich vor Kontoren, auf der Straße oder in Wirtschaften nach Arbeit und waren dem stark schwankenden Bedarf an Arbeitskräften schutzlos ausgeliefert.

Ein erster Schritt zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse entwickelte sich mit dem 1906 gegründeten „Hafenbetriebs-Verein in Hamburg e.V.“. Es gab feste, Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter:innen, und es gab die Mitgliedsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verpflichteten sich durch ihre Mitgliedschaft nur Arbeiter:innen mit Arbeitskarten bzw. bei Gelegenheitsarbeiter:innen mit H.B.V.-„Zetteln“ zu beschäftigen.

Später entwickelte sich der "Hafenbetriebs-Verein in Hamburg e.V." zum GHB.  

1930er und 40er Jahre

Hafenarbeits-Organisation während des Nationalsozialismus

1935 ordnete das Reichsarbeitsministerium mit der „12. Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit — Bildung und Aufgaben von Gesamthafenbetrieben“ die Bildung von Gesamthafenbetrieben an. Diesen wurden alle unständigen Hafenarbeiter:innen zugewiesen, um deren Verteilung zentral zu organisieren und diese gleichzeitig zu kontrollieren. Freie Gewerkschaften hatte das NS-Regime bereits 1933 zerschlagen.

Die Durchführungsverordnung schuf Strukturen, die den GHB heute noch ausmachen: Die Kategorisierung in „Gesamthafenarbeiter:innen“, „Hafeneinzelbetriebsarbeiter:innen“ und „Aushilfsarbeiter:Innen“ (Unständige), sowie das Recht zur Festsetzung von Beiträgen und Umlagen.

Historie 2 Zwangsarbeit

Zwangsarbeit im Hafen

Zwangsarbeiter:innen im Hafen wurden fast ausschließlich durch den GHB eingesetzt, sofern die Unternehmen zu ihm gehörten. Durch die straffe Organisationsstruktur konnten die ausländischen Arbeitskräfte neben den deutschen eingesetzt werden. Im Juli 1943 gab es 4.225 Hafenarbeiter:innen in Einzelbetrieben und 5.155 Gesamthafenbetriebsarbeiter:innen, davon waren etwa die Hälfte Zwangsarbeiter:innen. Auch Kriegsgefangene wurden vom GHB eingesetzt, sie arbeiteten unter der Kontrolle von Wachmannschaften.

Der GHB ist im Jahre 2000 der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" beigetreten und hat sich am Fonds zur Entschädigung von Zwangsarbeit umfassend beteiligt. Heute unterstützt er das Stolperstein-Projekt und fördert die Erinnerung an Zwangsarbeit im Hamburger Hafen.

1950 bis heute

75 Jahre Gesamthafenbetriebs-Gesetz

Am 3. August 1950 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das „Gesetz zur Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)“. Ein Ziel dieses Gesamthafenbetriebsgesetzes ist ein sozialpolitisches: die Schaffung stetiger Arbeitsverhältnisse für Hafenarbeiter:innen. Die Paragrafen regeln die zugehörigen Betriebe, die Hafenarbeit, die zuständige Landesbehörde sowie Beiträge und Umlagen.

Mit der „Vereinbarung über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter in Hamburg (Gesamthafenbetrieb)“, unterzeichnet von der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Hafen-Fachvereine und der Gewerkschaft ÖTV vom 9. Februar 1951 wurde kurz darauf die Grundlage für den heutigen GHB gelegt. Daraus ergab sich 1969 eine Satzung, die mit wenigen Änderungen heute noch Bestand hat. Sie sorgt für einen gleichberechtigten Status aller Arbeitsnehmer:innen in den Hafeneinzelbetrieben und basiert auf einer Sozialpartnerschaft von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Ebenso wurde eine Verwaltungsgesellschaft gegründet, die GHBG.

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Herausforderungen der Gegenwart

Fit für den Hafen der Zukunft

Die kompetenten Mitarbeiter:innen des GHB sind in allen Bereichen des Hafenumschlages einsetzbar und tätig. Ihre Arbeitseinsätze zeichnen sich von Beginn an durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Die Tätigkeiten, die diese Allrounder:innen ausüben, sind vielfältig und verändern sich stetig: So werden die Gesamthafenarbeiter:innen zusätzlich zum Umschlag auch für administrative oder technische Tätigkeiten geschult. Basis bleibt die Sozialpartnerschaft und gültige Satzung.

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Der aktuelle Transformationsprozess hin zu mehr Automatisierung und Digitalisierung stellt die Hafenwirtschaft vor Herausforderungen und verändert die Hafenarbeit grundlegend. Dieser Entwicklung begegnet der GHB aktiv durch Qualifizierung seiner Mitarbeiter:innen für die neuen Aufgaben.

Im Rahmen des Förderprogramms PortSkill 4.0 (IHATEC) wurden die grundsätzlichen Zukunftskompetenzen für Hafenarbeiter:innen ermittelt. Die entsprechenden umfangreichen Schulungen für die Mitarbeiter:innen werden vom GHB in enger Kooperation mit dem Bildungsträger der deutschen Seehäfen, dem ma-co maritimes competenzcentrum GmbH, umgesetzt.

Der digitalen Transformation und erforderlichen Vernetzung des Hafens wird durch das laufende Projekt PortConnect Rechnung getragen. Dieses wird den Datenaustausch der GHB-Kunden und KI-gestützte Einteilung der Arbeitskräfte ermöglichen.

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Bildnachweise

Von oben nach unten

  1. © HHLA/ Gustav Werbeck 1955

  2. © Stiftung Historische Museen Hamburg/Museum der Arbeit, MA.A 2007/087.012

  3. © Bundesgesetzblatt Teil I, 1950, Nr. 33 vom 07.08.1950
    (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl150s0352b.p
    df%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl150s0352b.pdf%27%5D__173619517831
    0, abgerufen am 06.01.2025)

  4. © HHLA/ Friedrich Zitte, um 1970

  5. © HHLA, CTA

  6. © Thomas Lührs, ma-co maritimes competenzcentrum GmbH